
Finanzschulden sind alle Geldverbindlichkeiten des Bundes, die zu dem Zweck eingegangen werden, dem Bund die Verfügungsmacht über Geld zu verschaffen. Darunter fallen insbesondere Kredite, Darlehen, Anleihen und außergewöhnliche Finanzierungserleichterungen bei langfristigen Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften. Finanzschulden dürfen nur vo...
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Nicht fällige Verbindlichkeiten des Bundes laut § 65 Bundeshaushaltsgesetz 1986 idjF zuzüglich der Verbindlichkeiten und abzüglich der Forderungen aus Währungstauschverträgen (Finanzschuld i.e.S. einschließlich Swaps). Zieht man davon jene Schuldtitel des Bundes ab, die sich im eigenen Besitz befinden, so ergibt sich der bereinigte Schuldens...
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