
Finanzoperationen , im weitern Sinn alle auf finanzielle Zwecke, also namentlich auf Vermehrung der Staatseinnahmen und Verminderung der Staatsausgaben, berechneten Maßregeln; im engern Sinn die auf das Staatskreditwesen, also auf Kontrahierung oder Tilgung von Staatsschulden, sich beziehenden Verfügungen und zwar insbesondere die "künstlic...
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