
Kurzbezeichnung für Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute , Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerat s. In deutsches Recht umgesetzt durch Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz im Jahr 2004; in Kraft seit 1.1.2005. Mit der Umsetzung in.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/finanzkonglomeraterichtlinie/finan
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