[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Feueramt, des -es, plur. die -ämter, das Amt eines Feuerherren, und dasjenige Collegium, welches die Aufsicht über die Feueranstalten hat, S. Feuerherr und Feuereisenamt. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_1_1102