
Fetwa: durchgeführt durch den Mufti (kolorierter Kupferstich, 1810; Weimar) Fẹtwa das,eigentlich die,Fatwa, Rechtsgutachten eines Muftis, in Ägypten seit 1935 auch eines Fetwakollegiums, in dem festgestellt wird, ob eine Handlung mit dem islamischen Recht vereinbar ist. Ein Fetwa (...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Fetwa (arab.), der Rechtsspruch oder das gesetzliche Gutachten eines Mufti; auch das Urteil des Kadi. Aus den Fetwas der Muftis setzt sich das türkische Gewohnheitsrecht zusammen. Das F. (billigende Gutachten) des Scheich ul Islam ist zur Gültigkeit jedes neuen Staatsgesetzes oder sonstigen Schrittes der Regierung erforderlich.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(arab.), Rechtsgutachten i. Islam, s. Scheria 3.
Gefunden auf
https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
Keine exakte Übereinkunft gefunden.