[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) Fehmen, verb. reg. act. 1) Von Fehm, die peinliche Gerichtbarkeit, ein längst veraltetes Wort, von welchem man ehedem das zusammen gesetzte verfehmen, verbannen, ingleichen nach Urtheil und Recht hinrichten, hatte. Die verfehmten Todten, die Körper der Hingerich...
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