
In der Kameralistik entsteht im Haushaltsplan ein Fehlbedarf (auch: Haushaltsfehlbedarf), wenn die Pflichtzuführungen vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt nicht erreicht werden. Ein Fehlbedarf entsteht in einem doppischen Haushaltsplan, wenn die Summe der insgesamt im Ergebnish...
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