Fegerecht Bedeutung

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Fegerecht

Fegerecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Fegerecht, des -es, plur. inus. das Recht zu fegen, d. i. zu reinigen; besonders das Recht, einen Graben zu fegen, der Schaufelschlag, das Räumungsrecht.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_0_578
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