
Als Fallenstellerparagraphen bezeichnete die Branche den § 2b des Einkommensteuergesetzes. Er wurde im Zuge des Steuerentlastungsgesetzes auf Initiative des damaligen Finanzministers Oskar Lafontaine 1999 in das Gesetz eingefügt. Mittlerweile ist § 2b EStG rückwirkend durch § 15 b EStG (Verlustverrechnungsbeschränkung) ersetzt worden. Siehe ...
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