
Forderungen sind bereits ab Lieferung oder ab vollständig erbrachter Leistung versichert, wenn diese Forderungen spätestens innerhalb der im Versicherungsschein angegebenen Frist fakturiert werden und die sonstigen Voraussetzungen des entsprechenden § über den Umfang des Versicherungsschutzes vorliegen. Im Ausland besteht der Versicherungsschut...
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