
Ebenso wie Arbeitnehmer können auch Unternehmer die Fahrten zwischen ihrer privaten Wohnung und ihrem Betrieb als Betriebsausgabe zum Ansatz bringen. Dabei muss jedoch immer gewährleistet sein, dass der Nichtunternehmer dem Unternehmer gegenüber nicht benachteiligt wird. Aus diesem Grund gilt auch für den Unternehmer die Entfernungspauschale zu...
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https://www.betriebsausgabe.de/fahrten-zwischen-wohnung-und-betrieb-13.html
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