
Die deutsche Fahrpersonalverordnung (FPersV), die auf Grund von {§|2|fahrpersstg|juris} Nr. 3 FPersG erlassen wurde, enthält Regelungen für den Bereich der Güterbeförderung durch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und bis zu 3,5 t sowie den Bereich der Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrpersonalverordnung
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