
== Beschreibung, Quelle == == Lizenz: == ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Fachvorgesetzter

"Vorgesetzter" im üblichen Sprachgebrauch und nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BBG; wer für die dienstliche Tätigkeit eines Mitarbeiters Anordnungen erteilen kann, im Unterschied zum Dienstvorgesetzten. Entscheidungen des Fachvorgesetzten sind i. d. R. rechtlich nicht anfechtbar, im Gegensatz zu Entscheidunge...
Gefunden auf
https://www.olev.de/

'Vorgesetzter' im üblichen Sprachgebrauch und nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BBG; wer für die dienstliche Tätigkeit eines Mitarbeiters Anordnungen erteilen kann, im Unterschied zum Dienstvorgesetzten. Entscheidungen des Fachvorgesetzten sind i. d. R. rechtlich nicht anfechtbar, im Gegensatz zu Entscheidunge...
Gefunden auf
https://www.olev.de/

Vorgesetzter im üblichen Sprachgebrauch und nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BBG; wer für die dienstliche Tätigkeit eines Mitarbeiters Anordnungen erteilen kann, im Unterschied zum Dienstvorgesetzten. Entscheidungen des Fachvorgesetzten sind i.d.R. nicht rechtlich anfechtbar, im Gegensatz zu Entscheidungen des Dienstvorgesetzten.
Gefunden auf
https://www.olev.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.