
Führungsaufsicht ist nach deutschem Strafrecht eine Maßregel der Besserung und Sicherung (vgl. {§|61|StGB|dejure} StGB). Bei bestimmten Straftaten kann das Gericht gem. {§|68|StGB|dejure} StGB zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten die Führungsaufsicht nach {§|68a|stgb|juris} StGB anordnen, wenn die Gefahr besteht, d...
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Führungsaufsicht, Maßregel der Besserung und Sicherung, die das Gericht anordnen kann, wenn der Täter zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten verurteilt wird, die verletzte Strafnorm Führungsaufsicht vorsieht und die Gefahr besteht, dass der Täter weitere Straftaten begehen wird (§§ 68 f...
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