
Exportbonifikation (lat., Ausfuhrvergütung), die bei der Ausfuhr von Waren gewährte Rückerstattung von bereits entrichteten innern Aufwandsteuern (z. B. vom Zucker) oder von Zöllen, welche bei der Einfuhr des im Inland veredelten Rohstoffs oder auch des fertigen Produkts hatten bezahlt werden müssen (Rückzoll, engl. Drawback). Durch dieselbe ...
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