
 Als Exogamie (Außenheirat; griech. exo, „außen“, gamos, „Hochzeit“) bezeichnet man die Heiratsregel oder Heiratsordnung, nach der eine Heirat innerhalb der eigenen (sozialen) Gruppe verboten ist. Ihr begriffliches Gegenstück ist die Endogamie. Exogamie kann sich z. B. auf die Sippe, Kaste oder den Stamm beziehen. Der Ursprung der Exogam...
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Exogamie die, eine Form der Ehe.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Exogamie (griech.), zum Unterschied von Endogamie, die bei vielen Völkern streng eingehaltene Sitte, daß niemand eine Frau aus dem Stamm nehmen darf, dem seine Mutter angehört. Bei den nord-^[folgende Seite]
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Eheschließung außerhalb des Stammes, s. Ehe der Naturvölker 6.
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das Gebot, außerhalb einer bestimmten Gemeinschaft (Verwandtschafts-, Totemgruppe, Kaste, Clan) zu heiraten.
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