
Zur Erfüllung der ESZB und Eurosystem übertragenen Aufgaben hat die EZB in Einklang mit den Vorschriften des EU- Vertrag s und gem. Satzung bestimmte Befugnisse. So erlässt sie Verordnung en, soweit dies für die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben erforderlich ist und in Fällen, die vom EU-Rat vorgegeben werden. Sie fällt Entscheidung ....
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