
Im EU-Vertrag von 1992 wurde die bisherige Regelung beibehalten, dass jeder europäische Staat die Möglichkeit hat, der EU beizutreten. Bisher vergrößerte sich die EG/EU in fünf Beitrittsrunden von sechs auf 25 Mitgliedstaaten. Nach den sechs Gründungsstaaten (B, D, F, I, L, NL) traten 1973 DK, GB, IRL (sog. Norderweiterung), 1981 E, GR, P (so...
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.