
Der EWR trat am 1. Jänner 1994 in Kraft. Zu den EWR-Ländern zählen die EU- und die EFTA-Staaten, die Schweiz nimmt nicht teil (Europäische Union, EFTA). Ziel des EWR ist es, einen umfassenden, grenzüberschreitenden, einheitlichen Markt mit gleichartigen Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
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