
Zu den Kernbestimmungen der ISD (Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie) gehört der `Europäische Pass`: Eine in ihrm Herkunftsland zugelassene Wertpapierfirma (Broker u.ä.) ist berechtigt, ohne gesondertes Zulassungsverfahren in jedem anderen Mitgliedstaat tätig zu werden.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Seit der Schaffung des Europäischen Binnenmarkt es (1.1.93) können Kreditinstitute in allen Ländern der EU Zweigstellen errichten, ohne hierfür eine Zulassung durch die Bankaufsichtsbehörde des Gastlandes zu benötigen. Voraussetzungen hierfür sind, daß das Kreditinstitut von der jeweiligen Bankaufsichtsbehörde des Heimatlandes zugelassen.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/europaeischer-pass/europaeischer-p
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