
Erziehungsbeistandschaft, Unterstützung des Personensorgeberechtigten (elterliche Sorge) bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen (§ 30 SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe). Ist der Jugendliche ...
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besondere Form der Jugendhilfe, die von den Erziehungsberechtigten beantragt werden kann, um Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihres familiären und sozialen Umfeldes Beratung und Hilfe bei Problemen in der Schule (Erziehungsdefizite, soziale Verhaltensauffälligkeiten usw.) zu bieten. Die Erziehungsbeistandschaft ist Pflichtaufgabe....
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