Erwerbstätigenbonus Bedeutung

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Erwerbstätigenbonus

Erwerbstätigenbonus Logo #42834Als Erwerbstätigenbonus wird im Unterhaltsrecht der Teil des Einkommens bezeichnet der dem Erwerbstätigen bei Berechnung des Trennungs- oder Ehegattenunterhalts über den Halbteilungsgrundsatz hinaus für mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Aufwendungen verbleiben muss. Der Erwerbstätigenbonus wird vom bereinigten Einkommen abzüglich der ehel...
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