Erwerben Bedeutung

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Erwerben

Erwerben Logo #42295Erwerben , in der Rechtssprache s. v. w. irgend ein Recht an sich bringen. In der Regel bezieht man den Ausdruck auf das Eigentumsrecht und versteht unter dem Erwerb einer Sache den Erwerb des Eigentums an derselben; doch kann man auch sonstige dingliche Rechte an einer Sache, z. B. Servituten, Pfandrecht, Emphyteusis, Lehnrecht, oder auch persönl...
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