Erster Polizeihauptkommissar Bedeutung

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Erster Polizeihauptkommissar

Erster Polizeihauptkommissar Logo #42000 Erster Polizeihauptkommissar (EPHK) ist eine Amtsbezeichnung für deutsche Polizeivollzugsbeamte des gehobenen Dienstes. Er stellt in dieser Laufbahn das End- bzw. Spitzenamt dar. EPHK werden nach Besoldungsgruppe (BesGr) A 13 besoldet. Es ist das höchste Beförderungsamt in der Laufbahn des gehobenen Dienstes. Sie nehmen in den meisten Bundeslä...
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