
Erster Bürgermeister in Hamburg, der Regierungschef des Bundeslandes Hamburg. Artikel 33 Absatz 1 der Verfassung unterscheidet begrifflich deutlich zwischen dem Ersten Bürgermeister und den Senatoren, zu denen er nicht zählt. Diese Unterscheidung findet sich ebenfalls in den Artikeln 34, 35, 37, 41 ...
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