
Erschleichung oder Subreption von lateinisch „subreptio“ ist ein Begriff des römischen Rechts, das in Europa als gemeines Recht bis ins 19. Jahrhundert galt. Im heutigen Recht ist der Begriff vor allem erhalten als Erschleichen von Leistungen. In der deutschen Philosophie des 18. Jahrhunderts spielte der Begriff eines „Fehlers der Erschleic...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erschleichung

Erschleichung, Herbeiführen eines Erfolges auf unrechtmäßigem oder unmoralischem Wege, im Recht das nach § 265 a StGB strafbare unrechtmäßige Erzielen einer Leistung ohne Zahlung des geforderten Entgelts, besonders das Erschleichen der Leistung eines Automaten, das bewusste »Schwarzfahren&laq...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Erschleichung , in der Rechtssprache die unerlaubte Handlung, wodurch man irgend etwas mittels List, Verstellung, Betrug erreicht, z. B. eine Erbschaft, ein Amt (s. Amtserschleichung), eine Verfügung einer Behörde. - In der Logik ist E. ein Fehler, der darin besteht, daß man Urteile oder Behauptungen auf Beweise, die nicht geführt, oder auf Tha...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(des Beischlafs) durch Erregung eines Irrtums, in dem die Frau den Beischlaf für ehelich hält; früher nach § 179 StGB strafbar.
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https://www.wissen.de//lexikon/erschleichung-des-beischlafs
(einer Leistung) die Inanspruchnahme einer Leistung erschleichen, in der Absicht, das Entgeld dafür nicht zu entrichten, z. B. Leistung eines Automaten ( Automatenmissbrauch ), die Beförderung durch ein Verkehrsmittel (Beförderungserschleichung) oder des Zutritts zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung; strafba...
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https://www.wissen.de//lexikon/erschleichung-einer-leistung
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