
Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur Gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind derzeit nach § 168 (1), SGB V definiert als „am 31. Dezember 1992 bestehende Krankenkassen, bei denen Versicherte die Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember 1995 durch Ausübung des Wahlrechts erlangen können.“ == Geschic...
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Ersatzkasse, Ersatzkrankenkasse, einer der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, in der die Mitgliedschaft durch Beitrittserklärung entsteht. Es bestehen (2006) drei Ersatzkassen für Arbeiter und sieben für Angestellte. Seit 1996 sind Beschränkungen des aufnahmeberechtigten Mit...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Träger der sozialen Krankenversicherung. Gehören in den Kreis der gesetzlichen Krankenversicherungen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Ursprünglich wurde eingegrenzt, wer einer Ersatzkasse beitreten durfte. Diese Eingrenzung erfolgte beispielsweise nach...
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