
(Text von 1910) Ermangeln
1). Unterlassen
2). Unterlassen kann von allem gesagt werden, was wir aus irgendeinem Grunde nicht tun, wir mögen es zu tun schuldig sein oder nicht;
ermangeln hingegen nur von Pflichten oder von Handlungen, deren Ausübung erwartet wird, entweder weil wir einen ganz besondern Grund......
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