
Bei der Erlebensfallversicherung wird das vereinbarte Kapital fällig, wenn der Versicherte einen bestimmten Zeitpunkt erlebt. In dieser reinen Form existiert der Vertrag jedoch kaum mehr. In der Regel ist die Prämienrückgewähr eingeschlossen. Dadurch werden im Todesfall die einbezahlten Prämien ohne...
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