
Ein Arbeitnehmer hat bei Erkrankung seines Kindes unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Der Anspruch richtet sich gegen die gesetzliche Krankenversicherung. Das Krankengeld ist aber Lohnersatz, das heißt es wird nicht zusätzlich zum Arbeitsentgelt son...
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