
Im Beamtenrecht ist der Anspruch auf einen Jahresurlaub zu Erholungszwecken durch Erholungsurlaubsverordnungen des Bundes (für Bundesbeamte) bzw. der Bundesländer (für Beamte der Länder und Gemeinden) geregelt. Die Verordnungen gelten jeweils auch für Richter (anders als die Arbeitszeitverordnungen für Beamte). Die Dauer des Jahresurlaubs or...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erholungsurlaubsverordnung
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