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Ergänzungsleistung Logo #42394Für Bezüger von Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV), deren anerkannte Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen, richten die Kantone Ergänzungsleistungen aus. Das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) und die Verordnun...
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