
Erbvertrag. Lit.: Loening, R., Erbverbrüderungen, 1867
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Erbverbrüderung, durch Erbvertrag gegenseitig zugesichertes Erbrecht zweier oder mehrerer regierender Fürstenhäuser für den Fall ihres Aussterbens.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Erbverbrüderung wird nach altem Reichsrecht ein Vertrag zwischen zwei Herrscherhäusern bezeichnet, demzufolge im Falle des Aussterbens eines der beiden Häuser die Macht über das Herrschaftsgebiet an das jeweils andere Haus fällt. Handelt es sich bei dem betroffenen Gebiet um vom Lehen musste der Lehnsherr zustimmen. Beispiel: Der Fürst Ch...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/erbverbruederung.php

Erbverbrüderung (Konfraternität, Pactum confraternitatis), die besondere Art des Erbeinsetzungsvertrags, wodurch eine Familie von hohem Adel oder eine einzelne Linie einer solchen für den Fall ihres gänzlichen Aussterbens oder doch ihres Aussterbens im Mannesstamm einer andern Familie von hohem Adel oder ihrer Linie das Erbrecht (regelmäßig g...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Verträge, die im Hl. Römischen Reich seit dem 14. Jahrhundert zwischen regierenden Häusern geschlossen wurden mit dem Zweck, beim Aussterben des einen Hauses dem anderen die Erbfolge zu sichern.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/erbverbruederung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.