
ist der Übergang der Rechte und Pflichten des Erblassers (Erbschaft) auf den Erben (im Wege der Gesamtrechtsnachfolge). Er erfolgt grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Dagegen müssen im römischen Recht die Außenerben (Agnaten, Gentilen) einen besonderen Erwerbsakt (Erbschaftsantritt, lat. [F.] aditio hereditatis) vornehmen, so dass zwisch...
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