
Erblosung (Retractus gentilicius), das Näherrecht des nächsten Intestaterben, welcher verlangen kann, daß er bei Veräußerung eines Erbguts dritten Käufern vorgeht; es ist die älteste und ehemals gemeinrechtliche Art des Retrakts, jetzt jedoch fast überall abgeschafft. S. Näherrecht.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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