Erblaub Bedeutung

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Erblaub

Erblaub Logo #42134Erblaub, im historischen Recht die Bezeichnung für die persönliche Einwilligung der Erben in den Verkauf bzw. die Vererbung eines liegenden Gutes vor Gericht, bei der die gerichtliche Auflassung erfolgte. Das Erblaub geht auf Rechtsgrundsätze des Sachsenspiegels (Rechtsbücher) zurück. Der Begriff is...
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