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Erbfallprinzip Bedeutung
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Erbfallprinzip
Mit Erbfallprinzip wird der Grundsatz im deutschen Erbrecht bezeichnet, demgemäß die Rechtsnachfolge der Erben im Todeszeitpunkt eintritt.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/erbfallprinzip.php
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