
Erbämter, im Heiligen Römischen Reich seit dem 13. Jahrhundert bis 1806 die Hofämter (auch an landesfürstlichen Höfen) im erblichen Besitz bestimmter Geschlechter (Kurfürsten), die stellvertretend für die fürstlichen Inhaber der Erzämter wahrgenommen wurden.
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Erbämter wurden von Angehörigen adliger Geschlechter stellvertretend für die fürstlichen Inhaber der Erzämter (s. Hofämter) bei minder wichtigen Anlässen ausgeübt. Bei langdauerndem Verbleib eines Erbamtes in einer Familie konnte dessen Bezeichnung als Namensbestandteil geführt werden. Beispiele: di...
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Erbämter , Hofämter, welche in einer Familie erblich sind. In diesem weitern Sinn waren auch die Erzämter (s. d.) der Kurfürsten des frühern Deutschen Reichs E. Jeder der weltlichen Kurfürsten aber, welcher ein Erzamt des Reichs bekleidete, hatte eine altadlige Familie zur Stellvertretung bei der Ausübung seines Erzamtes, und diese Stellvert...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Reichs- u. und Hofämter (Titularämter) im Hl. Römischen Reich, die seit dem 10. Jh. Jahrhundert von den vornehmen Reichsfürsten ausgeübt wurden u. und im 14. Jh. Jahrhundert an die vier weltl. weltlichen Kurfürsten übergingen, die sie symbolisch bei den...
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https://www.wissen.de//lexikon/erbaemter
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