
Ab Inbetriebnahme eines Kernkraftwerkes muss der Betreiber den Nachweis für den sicheren Verbleib der Brennelemente für 6 Jahre im voraus durch zugelassene Einrichtungen erbringen. Dieser Nachweis ist während der Betriebsdauer der Anlage fortzuschreiben.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40192
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