
Der enteignende Eingriff ist ein gesetzlich nicht geregeltes Instrument des deutschen Staatshaftungsrechts. Grundlage ist der Aufopferungsgedanke der §§ 74, 75 Einleitung des Preußischen Allgemeinen Landrechts (PrALR). Der enteignende Eingriff betrifft Sachverhalte, in denen das Eigentum auf Grund eines rechtmäßigen Verwaltungshandelns - im G...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Enteignender_Eingriff

Unzumutbare Eigentumsverletzung, die auf rechtmäßigem Verwaltungshandeln beruht und nur eine faktische, zumeist unvorhergesehene Folge des rechtmäßigen Verwaltungshandelns ist. Die Rechtsgrundlage wird heute hergeleitet aus dem allgemeinen Aufopferungsgedanken der §§ 74, 75 der Einleitung zum allgemeinen preußi...
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