
Als Emphyteuse (von griechisch εμφυθεύειν = einpflanzen) bezeichnete man ein Leiheverhältnis an Grundstücken, das der Erbpacht ähnlich ist. Im 5. Jahrhundert verschmolzen die älteren Formen des ius emphyteuticum und des ius perpetuum zu einem einheitlichen Rechtsinstitut, das Kaiser Zenon als ius emphyteuticarium 476/484 kodifizierte...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Emphyteuse
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