
ist die nach dem seinerzeitigen Reichsjustizminister Erich Emminger (1880-1951) benannte Vereinfachung des Verfahrensrechts. Zwei Verordnungen vom 4. 1. 1924 und 13. 2. 1924 schränken die Herrschaft der Partei über das Zivilverfahren zugunsten der Leitungsbefugnis des Richters ein und wandeln das im 19. Jh. errichtete Schwurgericht unter Beibehal...
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