
Gemäß EU-Richtlinie 2008/50/EU Schadstoffemissionen, die nicht unmittelbar durch menschliche Aktivitäten verursacht werden, einschließlich Naturereignissen wie Vulkanausbrüchen, Erdbeben, geothermischen Aktivitäten, Freilandbränden, Stürmen, Meeresgischt oder der atmosphärischen Aufwirbelung oder des atmosphärischen Transports natürliche...
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