
ElsterLohn bezeichnet die papierlose, elektronische Übermittlung von für die Rentenbesteuerung relevanten Daten von einem Versorgungsträger wie dem BVV an das Finanzamt. Die BVV-Rentner erhalten über ihre gemeldeten Daten einen DIN-A4-Ausdruck, die dann unter Angabe der eTIN-Nummer in die Steuererklärung übertragen werden.
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https://www.bvv.de/ueber-den-bvv/glossar/
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