
Mit Einziehungsklage (= Drittschuldnerklage) wird eine zivilrechtliche Klage bezeichnet, mit der der Gläubiger eine von ihm gepfändte (d.h. zur Einziehung überwiesene) Forderung gegen den Drittschuldner auf dem Klageweg im eigenen Namen geltend macht. Das ist bei Zahlungsweigerung des Drittschuldners notwendig, da ein Überweisungsbeschluss kein...
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