Einzelbewertungsgrundsatz Bedeutung

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Einzelbewertungsgrundsatz

Einzelbewertungsgrundsatz Logo #42185Der Grundsatz der Einzelbewertung besagt, dass Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag prinzipiell einzeln zu bewerten sind. Abweichungen von diesem Grundsatz sind z.T. aus Gründen der Wesentlichkeit bzw. Wirtschaftlichkeit zulässig.
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