
Als Einräumigkeit von Verwaltung und Justiz wird ein Grundsatz verstanden, der besagt, dass Zuständigkeitsgebiete von Behörden und Tätigkeitsfeldern inklusiv Gerichten räumlich (regional) übereinstimmen sollen. Der wesentliche Vorteil der Einräumigkeit ist die Vermeidung von regionalen Schnittstellen. Mitarbeiter in den Verwaltungen und in ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Einräumigkeit
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