
 Eingliederungszuschüsse (EGZ) können Arbeitgeber für die Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern in Form von Zuschüssen zu den Arbeitsentgelten erhalten. Die Zuschüsse dienen dem Ausgleich von erwarteten Minderleistungen, die bspw. auf Grund einer langen Dauer der Arbeitslosigkeit, einer Behinderung, einer geringen Qualifikation...
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Förderung der Beschäftigung eines Arbeitslosen durch finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers. Eingliederungszuschüsse werden von den Arbeitsagenturen bei Einstellung förderungsbedürftiger Arbeitsloser gewährt. Dem Arbeitgeber sollen dadurch eventuelle Minderleistungen de...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Eingliederungszuschuss, finanzielle Leistungen der Bundesagentur für Arbeit an Arbeitgeber, können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern (z. B. Langzeitarbeitslose, Schwerbehinderte) als Zuschuss zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erbracht werden (§§ 217...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

finanzielle Leistungen, die die Bundesagentur für Arbeit an Arbeitgeber zahlt, die bereit sind, einem Arbeitssuchenden, der unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes nur schwer vermittelbar ist, einen dauerhaften Arbeitsplatz zu bieten (Sozialgesetzbuch III, §§   217ff.). Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50% des tarifli...
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