
ist die Übertragung des Eigentums von einem bisherigen Eigentümer auf einen neuen Eigentümer. Ihr geht im römischen Recht die Vorstellung voraus, dass dem Untergang eines Rechts eines bisherigen Eigentümers die Entstehung des Eigentums als neues bei einem neuen Berechtigten folgt, doch kennt bereits das klassische römische Recht den Gedanken ...
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E. von Grundstücken: Zunächst gelten hierfür die Vorschriften über die Übertragung von Grundstücksrechten; d.h. es ist die Einigung zwischen den Beteiligten und die Eintragung des Rechtsübergangs im Grundbuch erforderlich (§ 873 I BGB). Wegen der besonderen Bedeutung der E. von Grundstücken muss jed...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/E/Eigentumsuebertragung.htm

Mit Eigentumsübertragung bezeichnet man den Vorgang, der zum Wechsel des Eigentümers einer Sache führt. Für bewegliche Sachen siehe unter Übereignung, für unbewegliche Sachen siehe unter Auflassung.
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https://www.lexexakt.de/glossar/eigentumsuebertragung.php
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