
Die mietweise Überlassung eines Grundstücks an eine GmbH kann eine Eigenkapital ersetzende Leistung des Gesellschafters sein. In der Insolvenz über das Vermögen der GmbH hat der Insolvenzverwalter dann das Recht, das Grundstück für den vertraglich vereinbarten Zeitraum unentgeltlich zu nutzen.
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